Richtlinie Gottfried-Böhm-Stipendium

Richtlinie des Vereins der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule Köln e.V. für die Vergabe des Gottfried-Böhm-Stipendiums
Stand: 13.01.2025

1. Das Stipendium

Das Gottfried-Böhm-Stipendium fördert Architektinnen und Architekten in der Postgraduiertenphase, die besonders interessiert sind an der Verbindung zwischen Architektur und Städtebau. Unter der Schirmherrschaft von Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker findet das einjährige Residenzstipendium in der Metropole Köln statt. Die Stipendiatin beziehungsweise der Stipendiat bekommt die Möglichkeit, für ein Jahr an kreativen und visionären Aufgaben der Architektur und des Städtebaus für Köln und Peripherie zu arbeiten.
Der Verein der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule Köln e.V. hat eine Fachjury eingesetzt, die über die Vergabe des Stipendiums entscheidet. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.

2. Gegenstand der Förderung

Die Stipendiatin beziehungsweise der Stipendiat bekommt die Möglichkeit, für ein Jahr an kreativen und visionären Aufgaben der Architektur und des Städtebaus für Köln und Peripherie zu arbeiten. Für diesen Zeitraum erhält sie oder er eine kostenfreie Unterkunft, einen Arbeitsplatz in einem kreativen Umfeld mitten in der Stadt und einen monatlichen Förderbetrag von insgesamt 2.500 Euro. Ausgeschrieben und betreut wird das Stipendium vom Verein der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule Köln e.V.

Die Stipendiatin oder der Stipendiat erhält:

  • ein einjähriges Residenzstipendium: wohnen & arbeiten in Köln,
  • eine kostenfreie Unterkunft,
  • einen monatlichen Stipendiums-Betrag von 2.500 Euro,
  • einen Arbeitsplatz zur freien Nutzung in einem beruflichen Umfeld im Bereich der
    Architektur,
  • einen fachlichen Tutor oder eine Tutorin während der einjährigen Residenz.

3. Voraussetzung einer Bewerbung

Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • bis spätestens zum 31.5.2025 einen Master in Architektur abgeschlossen haben,
  • nicht-angestellte, freiberufliche Architektin oder Architekt sein,
  • im Zeitraum des Stipendiums an keiner Hochschule mehr immatrikuliert sein, mit der Ausnahme von Promotionsstudierenden,
  • nicht vorher schon ein Postgraduierten-Stipendium absolviert haben,
  • sich als Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger verpflichten, sicherzustellen, dass ihre Aufenthaltsgenehmigung eine selbstständige Tätigkeit für die Dauer des Aufenthalts nicht ausschließt,
  • im Förderjahr nicht ein anderes Förderstipendium der Stadt Köln erhalten,
  • über Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch verfügen, entweder als Muttersprache oder mit C1-Sprachkenntnissen.

Was muss die Bewerbung enthalten?

  • Persönliche Daten: Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Passdokument oder Passersatz)
  • Motivationsschreiben (obligatorisch, 1 Seite)
  • Lebenslauf (obligatorisch, max. 2 Seiten)
  • Projektvorschlag für eine kreative, experimentelle und visionäre Planungsaufgabe zu städtebaulichen-architektonischen Themen in der Stadt Köln und ihrer Peripherie (obligatorisch, max. 6 Seiten)
  • Belege städtebauliche und architektonische Erfahrungen (fakultativ, max. 6 Seiten)
  • 1-3 Empfehlungsschreiben (fakultativ)
  • 1-3 wissenschaftliche Publikationen zu den eigenen Arbeiten (fakultativ)
  • Ihre Bewerbungsdatei zum Hochladen, der Dateiname sollte lauten:
    Name_Vorname_Wohnort_2025.pdf
    in deutscher oder englischer Sprache
  • Abgabe bis spätestens 31.05.2025, 23:59 Uhr


4. Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Bewerberin oder der Bewerber willigt gemäß Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a) DS-GVO und Art. 7 DS-GVO ein, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Stipendienprogramms durch den Verein der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule Köln e.V. im Sinne des Artikels 4 Nummer 7 DS-GVO verarbeitet werden und dass ihre oder seine personenbezogenen Daten im Rahmen des Stipendienprogramms zum Zwecke der Prüfung der Bewerbungsunterlagen und der Juryentscheidung an den vom Verein der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule Köln e.V. beauftragten Dienstleister (Auftragsverarbeiter im Sinne des Artikels 4 Nummer 8 DS-GVO) weitergegeben werden. Die Bewerberin oder der Bewerber erklärt, dass sie oder er die Einwilligung freiwillig erklärt.
Die Bewerberin oder der Bewerber kann jederzeit im Rahmen ihres oder seines Widerspruchrechts gegenüber dem Verein der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule e.V. ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft die Einwilligung abändern oder widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf ist formfrei möglich. Es genügt hierfür z.B. eine E-Mail an gb-stipendium@th-koeln.de.


5. Pflichten der Stipendiatin oder des Stipendiaten

Mit der Annahme des Stipendiums ist die Stipendiatin oder der Stipendiat verpflichtet:

  • mindestens 280 Tage während des Residenzstipendiums in Köln anwesend zu sein,
  • regelmäßig an Austauschgesprächen mit der Tutorin oder dem Tutor teilzunehmen (mindestens 6 Termine während des Residenzjahrs),
  • sich während seiner/ihrer Residenzzeit mit Stakeholdern und Interessengruppen zum Gottfried-Böhm-Stipendium sowie rund um das Thema der geplanten Arbeit zu treffen,
  • die Zwischenergebnisse seiner/ihrer Arbeit acht Wochen vor Ende des Stipendiums Vertreterinnen und Vertretern der Fachjury vorzustellen,
  • die abschließenden Ergebnisse seiner/ihrer Arbeiten im letzten Monat des Residenzstipendiums öffentlich vorzustellen und darüber zu diskutieren,
  • dem Verein der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule Köln e.V. die uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte an seiner/ihrer Arbeit einzuräumen, allerdings nicht exklusiv. Die Urheber- und Veröffentlichungsrechte verbleiben ansonsten uneingeschränkt bei der Stipendiatin beziehungsweise dem Stipendiaten.

Köln, den 11.5.2023