Das Auswahlverfahren
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 31.08.2023 hat sich die vom Förderverein eingesetzte Fachjury für die Vergabe des Stipendiums an Ermelinda Di Chiara entschieden. Kriterien bildeten dabei die generellen fachlichen Qualifikationen, die persönlichen Qualifikationen, die bisherigen Erfahrungen mit städtebaulichen-architektonischen Themen sowie die Kreativität und Relevanz der vorgeschlagenen Projektidee.

Jury des Gottfried-Böhm-Stipendiums

Prof. Paul Böhm
Architekt BDA, Fakultät für Architektur der Technischen Hochschule Köln

Christl Drey
Architektin und Stadtplanerin, Vorsitzende Haus für Architektur Köln

Susanne Fabry
Vorsitzende des Vereins der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule Köln e.V.

Bernadette Heiermann
Architektin BDA, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der RWTH Aachen

Eva Herr
Leiterin des Kölner Stadtplanungsamtes

Prof. Dr. Stefan Herzig
Präsident der Technischen Hochschule Köln

Kaspar Kraemer
Architekt BDA, Mitglied des Vereins der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule Köln e.V.

Klaus Küppers
Niederlassungsleiter NRW der PANDION Real Estate GmbH

Jürgen Minkus
Architekt BDA, Vorsitzender des Kölner Gestaltungsbeirates

Claire Verroul
Amt der Kölner Oberbürgermeisterin, Fachreferentin für Planen und Bauen

Prof. Carola Wiese
Architektin BDA, Fakultät für Architektur der Technischen Hochschule Köln
Die Stipendienleistung
Die Stipendiatin oder der Stipendiat erhält:
- ein einjähriges Residenzstipendium: wohnen & arbeiten in Köln,
- eine kostenfreie Unterkunft,
- einen monatlichen Stipendiums-Betrag von 2.500 Euro,
- einen Arbeitsplatz zur freien Nutzung in einem beruflichen Umfeld im Bereich der
Architektur, - einen fachlichen Tutor oder eine Tutorin während der einjährigen Residenz.

Arbeiten in einem kreativen Umfeld
Während des einjährigen Residenzstipendiums kann die Stipendiatin oder der Stipendiat unter anderem im Forum der Stiftung für Kunst und Baukultur mitten im Herzen Kölns arbeiten. Hier spüren sie den Puls der Stadt. Das Forum bietet einen Ort des Arbeitens an, des Austausches über und der Präsentation von Architektur.
Und wenn dann einmal der Blick von außen auf die Stadt und die Region wichtig ist oder ein Ort der Ruhe und Einkehr, dann kann sich die Stipendiatin oder der Stipendiat nach Absprache für einige Tage in das Cubity- Atelierhaus der Stiftung zurückziehen.


»Ein Gebäude ist für
den Menschen Raum und
Rahmen seiner Würde. «
Pflichten des Stipendiums
Mit der Annahme des Stipendiums ist die Stipendiatin oder der Stipendiat verpflichtet:
- mindestens 280 Tage während des Residenzstipendiums in Köln anwesend zu sein,
- regelmäßig an Austauschgesprächen mit der Tutorin oder dem Tutor teilzunehmen (mindestens 6 Termine während des Residenzjahrs),
- sich während seiner/ihrer Residenzzeit mit Stakeholdern und Interessengruppen zum Gottfried-Böhm-Stipendium sowie rund um das Thema der geplanten Arbeit zu treffen,
- die Zwischenergebnisse seiner/ihrer Arbeit acht Wochen vor Ende des Stipendiums Vertreterinnen und Vertretern der Fachjury vorzustellen,
- die abschließenden Ergebnisse seiner/ihrer Arbeiten im letzten Monat des Residenzstipendiums öffentlich vorzustellen und darüber zu diskutieren,
- dem Förderverein der Technischen Hochschule Köln die uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte an seiner/ihrer Arbeit einzuräumen, allerdings nicht exklusiv. Die Urheber- und Veröffentlichungsrechte verbleiben ansonsten uneingeschränkt bei der Stipendiatin beziehungsweise dem Stipendiaten.